Wenn der erste Nachwuchs in der Familie ansteht, stehen auch im gleichen Moment enorm große Veränderungen vor der Tür. Nicht erst wenn das Neugeborene auf der Welt ist stehen Veränderungen an, sondern schon während der Schwangerschaft wird das komplette Leben auf den Kopf gestellt. Ein großes Thema welches ansteht, ist das Arbeiten während der Schwangerschaft. Ist es das erste Kind welches man bekommt, weis man oft nicht so recht mit dieser neuen Situation umzugehen und worauf es zu achten gilt. In diesem Beitrag möchten wir ein wenig Licht ins dunkle bringen und werdenden Müttern die ein oder andere Frage zum Thema Arbeiten während der Schwangerschaft beantworten.
Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft
bei einem Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft handelt es sich um eine Ärztliche Verordnung. Ein Beschäftigungsverbot wird immer dann angeordnet, wenn entweder die Gesundheit der werdenden Mutter oder die des ungeborenen Kindes durch die ausgeübte Tätigkeit gefährdet wird. Etwa bei Risikoschewangerschaften kann es je nach Tätigkeit welche ausgeübt wird zu einem solchen Beschäftigungsverbot kommen.
Wer mehr zu dem Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft erfahren möchte, der kann dies unter folgenden Link tun: Infos über das Beschäftigungsverbot
Wie viele Stunden dürfen schwangere arbeiten?
Solange es sich bei der Schwangerschaft nicht um eine Risikoschwangerschaft handelt, dürfen alle werdenden Mütter 8,5 Stunden am Tag arbeiten. Innerhalb von zwei aufeinander folgenden Wochen, dürfen 80 Arbeitsstunden jedoch nicht überschritten werden.
Welche Tätigkeiten sollten während der Schwangerschaft nicht ausgeübt werden?
Grundsätzlich kann während der Schwangerschaft ohne bedenken gearbeitet werden. Aber wie immer, bestätigt auch hier die Ausnahme die Regel. Tätigkeiten bei denen man sich sehr oft strecken oder Bücken muss sollten jedoch vermieden werden. Auch von Arbeiten in Umgebungen wo gesundheitsschädliche Dämpfe, Gase oder Partikel auftauchen sollte unbedingt abstand gehalten werden.
Den Arbeitgeber rechtzeitig informieren
Nach dem die Schwangerschaft festgestellt wurde, sollte man dies unbedingt so zeit nahe wie möglich seinen Arbeitgeber mitteilen. Denn auch der Arbeitgeber muss sich natürlich auf die neue Situation einstellen und evt. Arbeitsabläufe oder Schichtmodelle umstellen. Der Arbeitgeber hat ausserdem das Recht, sich die Schwangerschaft durch ein Ärztliches Attest nachweisen zu lassen.
Schichtarbeit während der Schwangerschaft
Grundsätzlich ist der Schichtbetrieb während der Schwangerschaft erlaubt. Jedoch dürfen schwangere Frauen keine Nachtschichten machen. Das heißt, in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr dürfen schwangere Frauen nicht arbeiten. An diese Regelung sollte sich auch aus Sicht der Arbeitgeber strickt gehalten werden.
Wann darf nach der Geburt wieder gearbeitet werden?
Nach der Geburt eines Kindes dürfen Mütter frühestens nach 8 Wochen wieder arbeiten. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Schwangerschaften welche in einer Todgeburt geendet sind. Nach der Todgeburt darf dann frühestens nach 2 Wochen wieder mit der Reit angefangen werden.
Nach der Geburt haben beide Elternteile das recht auf Elternzeit von bis zu drei Jahre. Der Mutterschutz von zwei Monaten wird dabei auf die Elternzeit angerechnet. Das heißt, die Mutter hat dann zwei Monate Mutterschutz und zwei Jahre und zehn Monate Elternzeit.
Dürfen schwangere Frauen gekündigt werden?
Schwangere Frauen unterliegen dem Kündigungsschutz und dürfen sowohl während der Schwangerschaft als auch 4 Wochen nach der Entbindung nicht gekündigt werden. Kommt es zu einem Schwangerschaftsabbruch besteht auch hier ein Kündigungsschutz von weiteren 4 Monaten.